IPPC

Einfuhrvorschriften für Packmittel aus Vollholz - IPPC-Standard

Zum Schutz der einheimischen Waldbestände gegen Einschleppung von Holzschädlingen haben viele Länder entsprechende Quarantänebestimmungen. Um zu verhindern, dass sich unterschiedlichste Einfuhrvorschriften entwickeln, hat die International Plant Protection Convention (IPPC), eine untergeordnete Organisation der Food and Agriculture Organisation (FAO) der UN, für den internationalen Versand von Verpackungen aus Vollholz die ISPM 15 (International Standards for Phytosanitary Measures) "Guidelines for Regulating Wood Packaging Material in International Trade" erlassen.

Guidelines for Regulating Wood Packaging Material in International Trade - 03/2002 (63 KB)Link zu IPPC-Standard


Die wesentlichen Inhalte der ISPM 15:

Die Pflanzenschutzdienste bzw. -ämter geben Auskunft darüber, für welche Länder, ab welchem Zeitpunkt und in welchem Umfang der IPPC-Standard gilt.

Ferner veröffentlicht das » Julius Kühn-Institut - Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen (JKI) - im Internet eine Leitlinie zur Anwendung des IPPC-Standards sowie die deutsche Übersetzung des ISPM 15.

Die nachstehende Abbildung 2 zeigt eine Kiste, die für einen Transport nach Übersee auf einem Flatrack in einem Containerschiff verladenen wurde. Die Kiste ist mit einer österreichischen IPPC-Kennzeichnung versehen, und das Stauholz zwischen Kiste und Flat zeigt eine deutsche IPPC-Kennzeichnung.


Die Kiste ist mit einer österreichischen IPPC-Kennzeichnung versehen, und das Stauholz zwischen Kiste und Flat zeigt eine deutsche IPPC-Kennzeichnung.